Rückwirkende Erstattung
Rückwirkende Erstattung
Was bedeutet rückwirkende Erstattung?
Viele Angehörige glauben, dass Pflegeleistungen nur im laufenden Jahr beantragt werden können. Doch das stimmt nicht: Je nach Pflegekasse können Ansprüche auf Verhinderungspflege bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Rückwirkend bis zu 4 Jahre
Das bedeutet: Auch wenn Sie bisher keinen Antrag gestellt haben, können wir ungenutzte Budgets der letzten Jahre für Sie zurückholen. Im Durchschnitt sichern unsere Kunden dabei zwischen 4.000 € und 10.000 €.
Warum wird das Geld so selten genutzt?
Unkenntnis: Viele wissen nicht, dass auch rückwirkend Geld beantragt werden kann.
Bürokratie: Formulare, Fristen und Fachbegriffe wirken abschreckend.
Unsicherheit: Angst vor Fehlern oder steuerlichen Problemen hält Familien zurück.
Unser Service für Sie
- Kostenlose Prüfung – wir klären, welche Jahre noch erstattungsfähig sind.
- Komplette Antragstellung – wir übernehmen alle Formalitäten.
- Risikofrei – Sie zahlen nur, wenn wir erfolgreich Geld zurückholen.
- Steuerlich unproblematisch – wir sorgen für eine sichere Abwicklung.
- Persönliche Betreuung – empathisch und zuverlässig wie für unsere eigene Familie.
Ihr Vorteil
Mit uns erhalten Sie Leistungen zurück, die Ihnen längst zustehen – unkompliziert, sicher und ohne Risiko. Das zusätzliche Geld schafft spürbare Entlastung und neue Möglichkeiten in der Pflege.
ÜBER UNSEREN GRÜNDER

Gründer von Pflegegeldhelden
Ich habe die Pflegegeldhelden ins Leben gerufen, damit pflegende Angehörige ihre Ansprüche einfach, sicher und ohne Bürokratie zurückerhalten.